VKS-Nachtdienst
Unter VKS-Nachtdienst werden benötigte Grunddaten (pro Planungseinheit) für die Berechnung und Überwachung der VKS-Mind Werte im Nachtdienst hinterlegen.
Das braucht´s
-
Strukturen sind definiert.
So geht´s
-
Der prozentuale Anteil an Intensivbehandlungen bezieht sich immer auf die ersten drei Quartale des Vorjahres und muss dementsprechend nur ein Mal pro Planungseinheit und Kalenderjahr erfasst werden.
-
Die Anzahl der vollstationären Betten muss pro Planungseinheit und Kalendermonat erfasst werden. Für die Überwachung und Datenbereitstellung werden die erfassten Daten dann aufsummiert (pro Einrichtung und Quartal).
Der „VKS-Mind je Nacht“ wird nach folgender Formel berechnet:
-
Schritt 1: Verhältnis Größe der Planungseinheit
Das Verhältnis der vollstationären Betten zu einer vorgegebenen Größe der Planungseinheit (18 Betten in der Erwachsenenpsychiatrie und 12 Betten in der Kinder- und Jugendpsychiatrie) wird errechnet. Der Wert wird für die weitere Berechnung kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet.
-
Schritt 2: Nachtdienstplätze
In Abhängigkeit von dem prozentualen Anteil an Intensivbehandlungen werden die Nachtdienstplätze ermittelt (Prozent > 35 = 1,6 Nachtdienstplätze; Prozent > 20 = 1,4 Nachtdienstplätze; Prozent > 0 = 1,2 Nachtdienstplätze).
-
Schritt 3: VKS-Mind je Nacht
Die Werte aus Schritt 1 und Schritt 2 werden multipliziert. Das Ergebnis wird dann mit dem Wert 10 multipliziert und kaufmännisch auf 0 Nachkommastellen gerundet.