VKS-Nachtdienst
Hier können Sie benötigten Grunddaten (pro Station) für die Berechnung und Überwachung der VKS-Mind Werte im Nachtdienst hinterlegen.
Der prozentuale Anteil an Intensivbehandlungen bezieht sich immer auf die ersten drei Quartale des Vorjahres und muss dementsprechend nur ein Mal pro Station und Kalenderjahr erfasst werden.
Die Anzahl der vollstationären Betten muss pro Station und Kalendermonat erfasst werden. Für die Überwachung und Datenbereitstellung werden die erfassten Daten dann aufsummiert (Pro Einrichtung und Quartal).
Berechnung der VKS-Mind im Nachtdienst
Der VKS-Mind je Nach wird nach folgender Formel berechnet:
Schritt 1 “Verhältnis Stationsgröße” → Das Verhältnis der vollstationären Betten zu einer vorgegebenen Stationsgröße (18 Betten in der Erwachsenenpsychiatrie und 12 Betten in der Kinder- und Jugendpsychiatrie) wird errechnet. Der Wert wird für die weitere Berechnung kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet.
Schritt 2 “Nachtdienstplätze” → In Abhängigkeit von dem prozentualen Anteil an Intensivbehandlungen werden die Nachtdienstplätze ermittelt (Prozent > 35 = 1,6 Nachtdienstplätze; Prozent > 20 = 1,4 Nachtdienstplätze; Prozent > 0 = 1,2 Nachtdienstplätze).
Schritt 3 “VKS-Mind je Nacht” → Die Werte aus “Verhältnis Stationsgröße” und “Nachtdienstplätze” werden multipliziert. Das Ergebnis wird dann mit dem Wert 10 multipliziert und kaufmännisch auf 0 Nachkommastellen gerundet.